![]() | Vorteile Zeitarbeit? |
Arbeitsuchende haben über Zeitarbeit die Chance, Unternehmen kennen zu lernen, die man mit einer direkten Bewerbung nicht erreicht. Die Kundenunternehmen nutzen bei der Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit, um geeignete Mitarbeiter für eine eventuelle Übernahmen zu testen.
Um selbst flexibel zu bleiben, beispielsweise um in absehbarer Zeit eine Fortbildung, einen Auslandsaufenthalt oder eine Ausbildung zu beginnen, eignet sich Zeitarbeit zur Überbrückung ganz hervorragend. Diese Zeit wird dann mit fest kalkulierbaren Einnahmen unterstützt.
Nach der Ausbildung, wird für Berufsanfänger der Einsteig ins Berufsleben einfacher, weil langwierige Einstellungsprozesse und eine Vielzahl von Mitbewerbern umgangen werden. Damit können auch die ersten Berufserfahrungen gesammelt werden.
![]() | Übernahme durch Kunden? |
Gerne! Wir freuen uns für jeden Mitarbeiter, der diese Möglichkeiten der Zeitarbeit nutzt. Sollte es Ihnen jedoch nicht an Ihrem neuen Arbeitsplatz gefallen, dann kommen Sie einfach zu uns zurück!
![]() | Sozial abgesichert? |
Ja! Unsere Mitarbeiter erhalten einen schriftlichen unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Sozialleistungen: Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Da wir den BZA-Tarifvertrag anwenden, sind die gesetzlichen Vorgaben festgelegt und transparent.
![]() | Gerechte Bezahlung? |
Ja! Alle gearbeiteten Stunden werden nach BZA-Tarifvertrag oder auch übertariflich vergütet. Das ist transparenter und gerechter als ein festes Monatsgehalt, bei dem Überstunden oftmals mit dem Gehalt abgegolten werden. Arbeitszeitkonten gibt es bei uns nur auf Wunsch des Mitarbeiters.
![]() | Bezahlter Urlaub? |
Ja! Unsere Mitarbeiter bekommen einen bezahlten Jahresurlaub, der je nach Betriebszugehörigkeit über den Vorgaben des Bundesurlaubgesetzes liegt.
![]() | Krankheit? |
Sie haben selbstverständlich Anspruch auf die gesetzlich festgelgte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
![]() | Kein Kundenauftrag? |
Sollte ein Folgeauftrag nicht sofort an den vorherigen anschließen, erhalten Sie selbstverständlich eine Lohnfortzahlung.
![]() | Sonderzahlungen? |
Ja! Sind im BZA-Tarifvertrag als Weihnachts- und Urlaubsgeld verankert.
![]() | Kündigungszeiten? |
Die im BZA festgelegten Kündigungszeiten sind für uns als Arbeitgeber und für den Mitarbeiter gleich geltend.

